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mehr als wohnen

Als Mitglied mitbestimmen

Die Mitglieder einer Genossenschaft haben ein Kopfstimmrecht. Unabhängig davon, wie viel Anteilkapital gezeichnet wird, verfügen juristische und natürliche Person über ein Stimmrecht. Direkte Demokratie und Mitbestimmungsrechte werden an der jährlich stattfindenden Generalversammlung (GV) gelebt. 

Juristische Mitgliedschaft

Baugenossenschaften und juristische Personen aus der ganzen Schweiz, die sich dem gemeinnützigen Wohnungsbau verschrieben haben, sind herzlich willkommen. Sie können mit der Zeichnung von Anteilscheinen in der Höhe von mindestens CHF 20'000 (CHF 5'000 für NPO) Mitglied werden.

Einzelmitgliedschaft

Die Baugenossenschaft mehr als wohnen steht auch Einzelpersonen zur Mitgliedschaft offen. Für eine Mitgliedschaft müssen mindestens zwei Anteilscheine zu je CHF 500 gezeichnet werden. Die Mitgliedschaft begründet kein Anrecht auf eine Wohnung.